26.09.2025

Online-Coaching widerrufen: Verbraucherrechte gestärkt – Rückzahlung durch Urteil


Das Urteil ist nach Rücknahme der Berufung endgültig.
Unter „Coachees“ versteht man Kunden von Online-Coachings, also Personen, die digitale Coaching-Pakete wie „Business-Aufbau“, „Mindset“ oder „Digital Reselling“ gebucht haben.

Die Kernaussagen:


Das Landgericht Landshut hat entschieden:
Ein Vertrag über ein Online-Coaching kann wirksam widerrufen werden.
Das Urteil ist rechtskräftig, da die Berufung zurückgezogen wurde.
Konsequenz: Bereits geleistete Zahlungen müssen erstattet werden, außerdem entfällt jede Pflicht zur Ratenzahlung.

Begründung des Gerichts:


Wer sich noch in der Orientierungs- oder Planungsphase befindet und nicht bereits ein Unternehmen führt, bleibt Verbraucher – und damit widerrufsberechtigt.
Ein Fernabsatzvertrag (Abschluss online oder per Telefon) unterliegt grundsätzlich dem Widerrufsrecht.
Wichtig: Nicht nur „digitale Inhalte“, sondern auch persönliche Dienstleistungen wie Live-Calls, 1:1-Coachings oder WhatsApp-Support fallen darunter.
Ein pauschaler Widerrufsverzicht per Checkbox ist bei Coaching-Dienstleistungen in der Regel unwirksam.
Außerdem gilt: Ohne ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung beginnt die Frist gar nicht zu laufen.
Solange das Coaching nicht vollständig erbracht wurde, erlischt das Widerrufsrecht nicht.

Checkliste für Coachees:

  1. Alle Unterlagen sichern (Verträge, Bestellprozess/Screenshots, AGB, Rechnungen, Chats, E-Mails).
  2. Prüfen: Wollten Sie wirklich schon gründen oder nur Informationen sammeln?
  3. Widerruf schriftlich erklären (Brief oder E-Mail), Rückerstattung verlangen und laufende Zahlungen einstellen.
  4. Vertragsklauseln prüfen: Häkchen zum Widerrufsverzicht sind meist unwirksam.
  5. Bei Mahnungen Ruhe bewahren, erst rechtlich prüfen lassen, dann reagieren.

So erkennen Sie problematische Coaching-Angebote:

  • Übertriebene Gewinnversprechen („Einkommen auf Autopilot“, „110 % Erfolgsgarantie“)
  • Druck zum sofortigen Vertragsabschluss am Telefon
  • Unklare Vertragspartner (Coach, Vermittler oder Wiederverkäufer)
  • Intransparente oder irreführende Widerrufs-Checkboxen
  • Angeblich nur digitale Inhalte, obwohl tatsächlich persönliche Betreuung stattfindet

Fazit:

Verbraucher können bei Online-Coachings ihr Widerrufsrecht nutzen.
Folge: Erstattung gezahlter Beträge und Befreiung von allen weiteren Raten.

Wir beraten Sie gerne – individuell und persönlich

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