Das Urteil ist nach Rücknahme der Berufung endgültig.
Unter „Coachees“ versteht man Kunden von Online-Coachings, also Personen, die digitale Coaching-Pakete wie „Business-Aufbau“, „Mindset“ oder „Digital Reselling“ gebucht haben.
Die Kernaussagen:
Das Landgericht Landshut hat entschieden:
Ein Vertrag über ein Online-Coaching kann wirksam widerrufen werden.
Das Urteil ist rechtskräftig, da die Berufung zurückgezogen wurde.
Konsequenz: Bereits geleistete Zahlungen müssen erstattet werden, außerdem entfällt jede Pflicht zur Ratenzahlung.
Begründung des Gerichts:
Wer sich noch in der Orientierungs- oder Planungsphase befindet und nicht bereits ein Unternehmen führt, bleibt Verbraucher – und damit widerrufsberechtigt.
Ein Fernabsatzvertrag (Abschluss online oder per Telefon) unterliegt grundsätzlich dem Widerrufsrecht.
Wichtig: Nicht nur „digitale Inhalte“, sondern auch persönliche Dienstleistungen wie Live-Calls, 1:1-Coachings oder WhatsApp-Support fallen darunter.
Ein pauschaler Widerrufsverzicht per Checkbox ist bei Coaching-Dienstleistungen in der Regel unwirksam.
Außerdem gilt: Ohne ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung beginnt die Frist gar nicht zu laufen.
Solange das Coaching nicht vollständig erbracht wurde, erlischt das Widerrufsrecht nicht.
Checkliste für Coachees:
- Alle Unterlagen sichern (Verträge, Bestellprozess/Screenshots, AGB, Rechnungen, Chats, E-Mails).
- Prüfen: Wollten Sie wirklich schon gründen oder nur Informationen sammeln?
- Widerruf schriftlich erklären (Brief oder E-Mail), Rückerstattung verlangen und laufende Zahlungen einstellen.
- Vertragsklauseln prüfen: Häkchen zum Widerrufsverzicht sind meist unwirksam.
- Bei Mahnungen Ruhe bewahren, erst rechtlich prüfen lassen, dann reagieren.
So erkennen Sie problematische Coaching-Angebote:
- Übertriebene Gewinnversprechen („Einkommen auf Autopilot“, „110 % Erfolgsgarantie“)
- Druck zum sofortigen Vertragsabschluss am Telefon
- Unklare Vertragspartner (Coach, Vermittler oder Wiederverkäufer)
- Intransparente oder irreführende Widerrufs-Checkboxen
- Angeblich nur digitale Inhalte, obwohl tatsächlich persönliche Betreuung stattfindet
Fazit:
Verbraucher können bei Online-Coachings ihr Widerrufsrecht nutzen.
Folge: Erstattung gezahlter Beträge und Befreiung von allen weiteren Raten.