Der Tod ist ein Thema, über das niemand gerne nachdenkt – doch gerade deshalb kommt es häufig zu Unsicherheiten, Streitigkeiten und finanziellen Belastungen für die Hinterbliebenen. Eine durchdachte Nachlassplanung hilft nicht nur, Erbstreitigkeiten zu vermeiden, sondern kann auch steuerliche Vorteile bringen. Wir erklären, worauf es beim Vererben und Verschenken ankommt.
1. Gesetzliche Erbfolge: Was passiert ohne Testament?
Wer kein Testament hinterlässt, dessen Vermögen wird nach der gesetzlichen Erbfolge verteilt. Das kann aber zu unerwarteten Ergebnissen führen:
– Der Ehepartner erbt nicht automatisch alles – je nach Güterstand und Verwandtschaftsverhältnis beträgt sein Anteil nur ein Viertel bis die Hälfte.
– Kinder sind gesetzlich erbberechtigt und können somit Miteigentümer von Immobilien oder Unternehmen werden, was zu Konflikten führen kann.
– Unverheiratete Lebenspartner gehen leer aus, wenn sie nicht testamentarisch bedacht wurden.
„Die gesetzliche Erbfolge kann in vielen Fällen nicht abbilden, was Erblasser wirklich wollen. Eine individuelle Nachlassplanung ist daher unerlässlich.“ – Rechtsanwalt István Cocron
2. Pflichtteilsrecht: Enterben ist nicht so einfach
Auch wenn man als Erblasser grundsätzlich frei entscheiden kann, wer wie viel erbt, gibt es das Pflichtteilsrecht. Ehepartner, Kinder und in bestimmten Fällen sogar die Eltern haben Anspruch auf einen Pflichtteil – dieser beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist in bar auszuzahlen.
Auch Schenkungen zu Lebzeiten können das Pflichtteilsrecht beeinflussen: Sie werden unter Umständen dem Nachlasswert hinzugerechnet, wenn sie innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Tod des Erblassers erfolgt sind.
3. Schenken statt vererben: Wann es sinnvoll ist
Wer bereits zu Lebzeiten Teile seines Vermögens überträgt, kann Erbschaftssteuer sparen und sicherstellen, dass das Vermögen in die richtigen Hände gelangt. Besonders vorteilhaft ist dies bei
- Immobilien, die an Kinder oder Ehepartner übertragen werden
- Unternehmensnachfolge
- Gezielte Steueroptimierung durch Freibeträge
Allerdings sollte man sich über mögliche Risiken im Klaren sein: Wer eine Immobilie verschenkt, kann sich zum Beispiel durch ein Nießbrauch- oder Wohnrecht absichern.
5. Steuern sparen durch kluge Nachlassplanung
Die Erbschafts- und Schenkungssteuer richtet sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis und dem Wert des übertragenen Vermögens. Die Freibeträge betragen
- 500.000 € für Ehegatten
- 400.000 € für Kinder
- 200.000 € für Enkelkinder
- 20.000 € für sonstige Personen
Eine frühzeitige Übertragung kann helfen, diese Freibeträge mehrfach zu nutzen und die Steuerlast zu reduzieren.
6. was ist im Erbfall zu tun?
Tritt ein Erbfall ein, gibt es einige wichtige Schritte:
1. Sterbefall melden – spätestens am dritten Werktag beim Standesamt.
2. Testament hinterlegen – Wenn vorhanden, beim Nachlassgericht hinterlegen.
3. Erbschaft prüfen – Gibt es Schulden? Wenn ja, kann das Erbe ausgeschlagen werden (innerhalb von sechs Wochen).
4. Erbschein beantragen – Wenn nötig, z.B. für die Umschreibung von Immobilien oder Bankkonten.
Besonders wichtig: Bei einer Erbengemeinschaft müssen alle Erben gemeinsam entscheiden – das kann kompliziert werden. Professionelle Beratung hilft hier.
Fazit: Klarheit hinterlassen – für die Familie und das Vermögen
Eine durchdachte Nachlassplanung schützt Ihre Familie, vermeidet Streit und spart Steuern. Ob Testament, Erbvertrag oder vorweggenommene Erbfolge – die richtige Strategie hängt von der individuellen Situation ab.
Unsere Empfehlung: Lassen Sie sich frühzeitig rechtlich beraten, um Ihren Nachlass optimal zu regeln.