Wer sicherstellen möchte, wie sein Vermögen nach dem Tod verteilt wird, sollte seine Erbangelegenheiten frühzeitig klären. Dabei stellt sich die Frage: Ist ein Testament oder ein Erbvertrag die bessere Wahl?
Das Leben ist unvorhersehbar – ein Unfall, eine Krankheit oder das Alter können dazu führen, dass man plötzlich nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln. Daher lohnt es sich für jeden, rechtzeitig vorzusorgen. Instrumente wie eine Vorsorgevollmacht, eine Patientenverfügung oder eine Bankvollmacht können hierbei helfen. Ebenso wichtig ist es, möglichen Erbstreitigkeiten vorzubeugen, indem Vermögen und Nachlassgegenstände klar aufgeteilt werden. Doch was eignet sich besser: ein Testament oder ein Erbvertrag?
Testament oder Erbvertrag: Das sollten Sie wissen
Viele Menschen denken zunächst an ein Testament, wenn es darum geht, ihren Nachlass zu regeln. Ein Testament kann unkompliziert und ohne Notar handschriftlich verfasst werden. In komplexeren Situationen – etwa bei Patchwork-Familien – kann jedoch die Hinzuziehung eines Notars sinnvoll sein. Das deutsche Erbrecht bietet zudem eine alternative Möglichkeit: den Erbvertrag. Beide Varianten haben Gemeinsamkeiten, unterscheiden sich jedoch in wesentlichen Punkten.
Testament und Erbvertrag: Unterschiede und Gemeinsamkeiten
Ein Testament überzeugt durch seine Einfachheit. Der Erblasser benötigt lediglich Papier und Stift, um seinen letzten Willen festzuhalten. Es erlaubt eine hohe Flexibilität, da Änderungen jederzeit durch ein neues Testament vorgenommen werden können – ohne Einbeziehung anderer Personen oder eines Notars.
Ein Erbvertrag hingegen erfordert zwingend die Mitwirkung eines Notars. Bei der Beurkundung müssen sowohl der Erblasser als auch die künftigen Erben anwesend sein, die Vertragsbedingungen akzeptieren und unterzeichnen. Die entstehenden Notarkosten richten sich nach dem Wert des Nachlasses und der Gebührenordnung für Notare. Im Gegensatz zum Testament ist der Erbvertrag bindend und nur schwer abzuändern. Änderungen erfordern die Zustimmung aller Beteiligten sowie eine erneute notarielle Beurkundung. „Daher ist es sinnvoll, sich vor Abschluss eines Erbvertrages über wichtige Aspekte wie Rücktrittsvorbehalte oder Aufhebungsmöglichkeiten umfassend zu informieren“ rät Rechtsanwalt István Cocron.
Für wen eignet sich ein Erbvertrag?
Ein Erbvertrag bietet im Vergleich zum Testament eine stärkere Bindungswirkung. Das kann von Vorteil sein, wenn bereits zu Lebzeiten des Erblassers Gegenleistungen der Erben vereinbart werden sollen. Solche Regelungen können in einem Testament nicht rechtsverbindlich festgehalten werden.
Besonders interessant ist der Erbvertrag für unverheiratete Paare, die sich gegenseitig absichern möchten, oder für die Regelung einer Unternehmensnachfolge. Hier lassen sich klare Vereinbarungen treffen, die rechtlich bindend sind und Planungssicherheit schaffen.
Individuelle Bedürfnisse entscheiden
Ob Testament oder Erbvertrag die bessere Wahl ist, hängt von der persönlichen Lebenssituation und den individuellen Bedürfnissen ab. Während ein Testament durch Flexibilität und einfache Handhabung punktet, bietet der Erbvertrag Sicherheit und Verbindlichkeit – vor allem in komplexeren Fällen. „Ein fachkundiger Rat, etwa durch einen Notar oder Rechtsanwalt, kann helfen, die richtige Entscheidung zu treffen“ so Rechtsanwalt Cocron.