Limitüberschreitung und Schufa-Prüfung: LG Marburg verurteilt Online-Wettanbieter zur Rückzahlung

Das Landgericht Marburg hat ein wegweisendes Urteil im Online-Glücksspiel gefällt und damit die Rechte der Verbraucher gestärkt. In einem Verfahren, das von der Kanzlei Cocron geführt wurde, wurde ein namhafter Online-Sportwettenanbieter wegen Missachtung des gesetzlichen Einzahlungslimits zur Erstattung von über 20.000 Euro verurteilt.

Hintergrund: Einzahlungslimit als Schutzinstrument

Seit Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags 2021 (GlüStV 2021) gilt ein monatliches, anbieterübergreifendes Einzahlungslimit von 1.000 Euro je Spieler. Ziel ist nicht nur die Marktregulierung, sondern insbesondere der Schutz vor Spielsucht und Überschuldung.

Im verhandelten Fall erlaubte der Anbieter wiederholt Einzahlungen oberhalb dieses Limits. Zudem genehmigte er kurzfristige Erhöhungen, ohne die gesetzlich vorgeschriebene Sperrfrist einzuhalten.

Schufa-Abfrage als unzureichende Maßnahme

Der Wettanbieter argumentierte, er habe die finanzielle Leistungsfähigkeit des Spielers durch jährliche Schufa-Prüfungen kontrolliert. Das Gericht stellte jedoch klar: Eine Schufa-Auskunft genügt nicht, um eine Erhöhung des monatlichen Limits zu rechtfertigen.

Denn eine positive Schufa sagt lediglich etwas über Kreditverhalten und mögliche Zahlungsausfälle, nicht aber über die tatsächliche Möglichkeit aus, monatlich hohe Summen im Glücksspiel einzusetzen. Erforderlich wären Nachweise wie Kontoauszüge oder Einkommensbescheinigungen gewesen.

Entscheidung des LG Marburg

Dem Kläger wurden fast 30.000 Euro Schadensersatz zugesprochen. Begründung: Der Anbieter habe sowohl gegen vertragliche Schutzpflichten (§ 241 Abs. 2 BGB) als auch gegen die Vorschriften des GlüStV verstoßen.

Das Gericht stellte besonders heraus, dass Schufa-Prüfungen kein taugliches Mittel zur Feststellung der Zahlungsfähigkeit darstellen. Zudem war es unzulässig, beantragte Limiterhöhungen sofort umzusetzen, ohne die gesetzliche Sieben-Tage-Frist zu beachten.

Bedeutung für Spieler

Das Urteil zeigt: Verstöße gegen das Einzahlungslimit oder unzureichende Prüfungen der Zahlungsfähigkeit können hohe Rückforderungsansprüche nach sich ziehen. Betroffene sollten prüfen lassen, ob ihnen ebenfalls Rückzahlungen zustehen.

Fazit

Das Landgericht Marburg macht deutlich: Eine Schufa-Abfrage ersetzt keine ernsthafte Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse. Anbieter sind verpflichtet, den Spielerschutz konsequent umzusetzen. Die durch die Kanzlei Cocron erstrittene Entscheidung gilt als wichtiger Erfolg für den Verbraucherschutz und könnte künftige Verfahren maßgeblich beeinflussen.

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