Inhaltsverzeichnis
- Was bedeutet es, ein Erbe auszuschlagen?
- Was ist der Pflichtteil?
- Wann ist es sinnvoll, das Erbe auszuschlagen und stattdessen den Pflichtteil zu fordern?
- Wichtige Hinweise zur Ausschlagung
- Fazit
1. Was bedeutet es, eine Erbschaft auszuschlagen?
Wer eine Erbschaft erhält – sei es durch gesetzliche Erbfolge oder ein Testament – kann sie entweder annehmen oder formell ausschlagen. Mit der Ausschlagung verliert man den Status als Erbe und wird nicht Teil der Erbengemeinschaft. Man verzichtet somit auf alle Rechte, aber auch auf Pflichten wie etwa die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten.
2. Was versteht man unter dem Pflichtteil?
Der Pflichtteil ist ein gesetzlich festgelegter Anspruch auf Geld für nahe Angehörige (z. B. Kinder, Ehegatten, Eltern), wenn sie enterbt wurden oder im Testament nicht angemessen berücksichtigt wurden.
Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs und ist als Geldzahlung gegenüber den Erben durchsetzbar. Pflichtteilsberechtigte erhalten keine konkreten Nachlassgegenstände.
3. In welchen Fällen ist es sinnvoll, das Erbe auszuschlagen und nur den Pflichtteil zu verlangen?
Es gibt Situationen, in denen es aus finanziellen oder strategischen Gründen ratsam ist, auf die Erbschaft zu verzichten und stattdessen den Pflichtteil geltend zu machen:
1. Der Nachlass ist überschuldet
Wenn der Verstorbene mehr Schulden als Vermögen hinterlässt, haftet der Erbe grundsätzlich mit dem Nachlass – eventuell sogar mit seinem privaten Vermögen.
👉 Lösung: Ausschlagen – der Pflichtteil bleibt dennoch bestehen, wenn andere Erben vorhanden sind.
2. Der Pflichtteil übersteigt den testamentarischen Erbanteil
In manchen Testamenten wird einem gesetzlichen Erben nur ein kleiner Anteil zugesprochen, obwohl er nach Gesetz mehr bekommen hätte.
Beispiel: Statt dem gesetzlichen Viertel erhält ein Kind nur ein Zehntel. Der Pflichtteil (ein Achtel) ist in dem Fall höher.
👉 Lösung: Ausschlagen und Pflichtteil beanspruchen – dieser ist ungebunden und höher.
3. Der Erbanteil ist durch Auflagen belastet
Wenn die Erbschaft z. B. durch eine Testamentsvollstreckung, Nacherbschaft oder Vermächtnisse eingeschränkt ist, kann der Erbe nicht frei über den Nachlass verfügen.
👉 Lösung: Pflichtteil geltend machen – dieser ist sofort verfügbar und nicht beschränkt.
4. Konflikte mit anderen Erben vermeiden
Zerstrittene Familien oder schwierige Erbengemeinschaften können zur Belastung werden. Wer dem aus dem Weg gehen will, wählt lieber die klare Pflichtteilsregelung.
👉 Lösung: Ausschlagung – keine Mitwirkung in der Erbengemeinschaft nötig.
✅ 5. Steuerliche und persönliche Gründe
Auch bei eigener Verschuldung oder zur Gestaltung steuerlicher Aspekte kann die Ausschlagung zugunsten des Pflichtteils sinnvoll sein.
Beispielsweise:
- bei eigener Überschuldung
- bei geplanter Übertragung oder Stundung der Pflichtteilsforderung
- bei steuerlichen Vorteilen gegenüber dem Erbteil
👉 Beratung durch einen Fachanwalt ist in solchen Fällen dringend zu empfehlen.
4. Was ist bei der Ausschlagung zu beachten?
Die Ausschlagung ist an Form und Fristen gebunden – und sie ist endgültig. Wichtig:
- Frist: 6 Wochen ab Kenntnis von Erbfall und Erbgrund (§ 1944 BGB); bei Auslandsbezug: 6 Monate
- Form: Persönlich beim Nachlassgericht oder notariell beglaubigt
- Nach der Ausschlagung besteht nur noch Anspruch auf den Pflichtteil – Rückgängigmachung ist ausgeschlossen.
Fazit
Die Entscheidung, eine Erbschaft auszuschlagen und nur den Pflichtteil zu fordern, kann finanziell klug sein – besonders bei:
- hohem Schuldenstand des Nachlasses
- Benachteiligung im Testament
- belastetem Erbanteil
- problematischer Erbengemeinschaft
Unser Tipp: Lassen Sie den Pflichtteil professionell berechnen und prüfen Sie die Situation gründlich. Denn: Eine Ausschlagung ist endgültig.
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