08.11.2024

Die Güterstandsschaukel: Steueroptimierte Vermögensübertragung zwischen Ehepartnern

Was versteht man unter der Güterstandsschaukel?

Bei einer Güterstandsschaukel wird zunächst die Zugewinngemeinschaft durch einen notariellen Ehevertrag in eine Gütertrennung umgewandelt und anschließend wieder in die ursprüngliche Zugewinngemeinschaft zurückgeführt.

Zweck der Güterstandsschaukel

Dieses Verfahren dient der steuerlich optimierten Übertragung von Vermögen zwischen Ehegatten, insbesondere dann, wenn ein Partner deutlich mehr Vermögen während der Ehe aufgebaut hat. In einer Zugewinngemeinschaft bleibt grundsätzlich das Vermögen getrennt, und ein Ausgleich erfolgt nur bei Scheidung oder Tod. Möchte man jedoch Vermögen steuerfrei übertragen, ohne die Ehe zu beenden, wäre normalerweise eine Schenkung erforderlich, die jedoch einen Freibetrag von 500.000 € pro Ehegatten vorsieht. Höhere Beträge würden Schenkungssteuer auslösen.

Steuerlich optimierte Übertragung auf Kinder

Die Güterstandsschaukel kann genutzt werden, um Vermögen innerhalb der Ehe steuerfrei zu übertragen und so eine spätere, steueroptimierte Übertragung auf die Kinder vorzubereiten. „Wird das Vermögen auf den Ehepartner übertragen, können beide Elternteile ihren vollen Freibetrag an die Kinder weitergeben, sodass alle 10 Jahre statt 400.000 € nun 800.000 € steuerfrei pro Kind übertragen werden können“ erklärt Rechtsanwalt István Cocron, von der Kanzlei Cocron.

Schutz vor Gläubigern

Eine Güterstandsschaukel kann zudem genutzt werden, um Vermögen vor Gläubigern zu schützen. Ehegatten haften nämlich nicht für die Schulden des Partners. Sollte ein Partner beruflichen Haftungsrisiken ausgesetzt sein, kann das Vermögen durch eine Übertragung auf den anderen Ehegatten dem Zugriff von Gläubigern entzogen werden.

Reduzierung von Pflichtteilsansprüchen nichtehelicher Kinder

Ein weiterer Nutzen der Güterstandsschaukel ist die Minimierung von Pflichtteilsansprüchen außerehelicher Kinder, etwa aus früheren Ehen.

Funktionsweise der Güterstandsschaukel

Um die Güterstandsschaukel anzuwenden, wechseln die Ehegatten per notariellem Vertrag vom gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft zur Gütertrennung. Durch diese Trennung entsteht ein Zugewinnausgleichsanspruch, der es dem vermögenderen Ehepartner ermöglicht, steuerfrei Vermögen zu übertragen. Danach kann man wieder zur Zugewinngemeinschaft zurückkehren. Dieser Prozess kann beliebig oft wiederholt werden, um in Abständen steuerfrei Vermögen zu übertragen.

Für wen ist die Güterstandsschaukel geeignet?

Für den Durchschnittshaushalt ist die Güterstandsschaukel oft uninteressant. Sie ist vorrangig für Ehegatten sinnvoll, bei denen der Schenkungsfreibetrag von 500.000 € nicht ausreicht oder die Altverpflichtungen in Form von Kindern aus früheren Beziehungen haben. Auch für hohe Vermögen, die steuerfrei auf Kinder übertragen werden sollen, ist die Güterstandsschaukel geeignet.

Rechtliche Zulässigkeit der Güterstandsschaukel

Auch wenn die Methode als „Steuerschlupfloch“ empfunden werden mag, ist sie rechtlich einwandfrei. Ehegatten können frei entscheiden, in welchem Güterstand sie leben möchten, und dies auch mehrmals ändern.

Kosten der Güterstandsschaukel

Da zwei notarielle Verträge erforderlich sind, entstehen bei der Güterstandsschaukel erhebliche Kosten. Die Gebühren richten sich nach dem Vermögenswert beider Ehegatten. Bei einem Reinvermögen von etwa 3 Millionen Euro betragen die Notarkosten beispielsweise netto 9.870 €, bei 4 Millionen Euro etwa 13.070 €, zuzüglich Umsatzsteuer und Auslagen. Eine Möglichkeit zur Kostensenkung besteht darin, beide Vereinbarungen in einem Dokument festzuhalten. „Allerdings ist zu empfehlen, dies nur zu tun, wenn es rein um die steuerliche Vermögensübertragung geht und nicht um eine Reduzierung von Pflichtteilsansprüchen, da die Finanzgerichte eine Wartefrist von 6 Monaten befürworten, wenn Letzteres das Ziel ist“ rät Rechtsanwalt Cocron.

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