10.12.2024

Der Totenschein: Was Sie wissen sollten

Der Totenschein, auch als Todesbescheinigung oder Leichenschauschein bekannt, ist ein unverzichtbares Dokument, das die Feststellung des Todes sowie die Todesursache einer verstorbenen Person bestätigt. Ohne diesen Nachweis kann weder eine Sterbeurkunde ausgestellt noch eine Bestattung durchgeführt werden.

Was ist ein Totenschein?

Ein Totenschein ist eine amtliche Urkunde, die von einer Ärztin oder einem Arzt nach dem Tod einer Person ausgestellt wird. Er enthält sowohl persönliche Daten der verstorbenen Person als auch Angaben zur Todesart und Todesursache. Voraussetzung für die Ausstellung ist eine gründliche Untersuchung der verstorbenen Person, die sogenannte Leichenschau, bei der alle relevanten Details dokumentiert werden.

Wann wird der Totenschein benötigt?

In Deutschland muss bei jedem Todesfall eine Todesbescheinigung ausgestellt werden. Erst nach dieser förmlichen Feststellung kann die Sterbeurkunde durch das Standesamt und die Bestattung durch ein Bestattungsinstitut veranlasst werden.

Besondere Regelung für Sternenkinder

Für Kinder, die vor oder kurz nach der Geburt sterben, gelten besondere Bestimmungen. Nach dem Bestattungsgesetz werden Kinder mit einem Geburtsgewicht unter 500 Gramm nicht als Personen anerkannt und erhalten keine Sterbeurkunde. Auf Wunsch der Eltern können sie jedoch wie andere Verstorbene bestattet werden.

Wer stellt den Totenschein aus?

Die Todesbescheinigung darf ausschließlich von Ärzten ausgestellt werden. Dies können sein:

– Hausärzte: Bei Todesfällen zu Hause führt der Hausarzt die Leichenschau durch und stellt den Totenschein aus.

– Ärzte des Bereitschaftsdienstes: Falls der Hausarzt nicht verfügbar ist, kann ein Arzt des kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes unter der Nummer 116 117 angefordert werden.

– Notärzte: Diese können ebenfalls eine Todesbescheinigung ausstellen. Allerdings wird bei Zeitmangel häufig nur eine vorläufige Bescheinigung ausgestellt, die durch eine vollständige Leichenschau eines anderen Arztes ergänzt werden muss.

Aufbau des Totenscheins

Der Totenschein besteht aus zwei Teilen:

1. Nicht vertraulicher Teil: 

  – Persönliche Daten der verstorbenen Person (Name, Geschlecht, Geburts- und Sterbedatum, Anschrift).

  – Angaben zur Todesart:

    – Natürlicher Tod: z. B. durch Alter oder Krankheit.

    – Unnatürlicher Tod: z. B. durch Unfall, Suizid oder Fremdeinwirkung.

    – Ungeklärter Tod: Wenn die Todesart nicht eindeutig feststellbar ist.

  – Identifikationsangaben und Hinweise auf den zuletzt behandelnden Arzt.

2. Vertraulicher Teil: 

  – Sicher festgestellte Todeszeichen (z. B. Totenstarre, Totenflecken, Verwesung).

  – Detaillierte Angaben zur Todesursache (z. B. Herzinfarkt, Schlaganfall, Schädelbruch).

  – Schriftliche Begründung der Todesart durch den Arzt.

Kosten für den Totenschein

Die Gebühren für die Leichenschau und die Ausstellung der Todesbescheinigung richten sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die Gesamtkosten liegen, abhängig von Fahrtkosten, zwischen 103 und 265 Euro. Diese Kosten werden nicht von der Krankenkasse übernommen, da deren Leistungspflicht mit dem Tod endet. In der Regel werden die Kosten durch die Hinterbliebenen getragen, häufig über das beauftragte Bestattungsinstitut.

Weitergabe des Totenscheins

Die zwei Teile des Totenscheins werden unterschiedlichen Stellen übergeben:

– Der nicht vertrauliche Teil geht an das Bestattungsunternehmen und wird dem Standesamt übermittelt, um die Sterbeurkunde auszustellen.

– Der vertrauliche Teil wird je nach Bestattungsgesetz des Bundeslandes an das Gesundheitsamt, das Statistische Landesamt oder, bei Feuerbestattungen, an das Krematorium weitergeleitet. „Im Falle ungeklärter oder nicht natürlicher Todesfälle erhält zunächst die Gerichtsmedizin und anschließend die Staatsanwaltschaft den Totenschein“ erklärt Rechtsanwalt István Cocron.

Ablauf bei ungeklärtem oder nicht natürlichem Tod

Ist die Todesart ungeklärt oder nicht natürlich, informiert der Arzt die Polizei oder Staatsanwaltschaft. Der Verstorbene wird zur Obduktion in die Gerichtsmedizin gebracht. Erst danach kann über das weitere Vorgehen entschieden werden.

Fazit

Der Totenschein ist ein essenzielles Dokument für die Abwicklung eines Todesfalls. Neben der Feststellung von Todesart und -ursache ist er Voraussetzung für die Ausstellung der Sterbeurkunde und die Durchführung einer Bestattung. „Die Ausstellung erfordert ärztliche Fachkenntnis und sorgfältige Dokumentation, um den Anforderungen der jeweiligen gesetzlichen Regelungen gerecht zu werden“ so Rechtsanwalt Cocron.

Wir beraten Sie gerne – individuell und persönlich

Ja, ich habe die Daten­schutz­erklärung zur Kenntnis genom­men und bin damit ein­ver­standen, dass die von mir an­ge­ge­benen Daten elek­tro­nisch erhoben und gespei­chert werden. Meine Daten werden dabei nur streng zweck­ge­bunden zur Be­ar­bei­tung und Be­ant­wortung meiner Anfrage genutzt.

Unsere Themenseite zum Fall

Weitere News

  • Urteil zu Online Sportwetten: Schufa-G Abfrage reicht bei Limiterhöhungen nicht zur Prüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit aus

    München, Berlin, den 21.03.2025. Das Landgericht Lüneburg hat entschieden, dass die Schufa-G Abfrage nicht geeignet ist, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines Spielers festzustellen. Eine Schuldenfreiheit gibt keine Aussage darüber, ob die überprüfte Person wirtschaftliche Leistungsfähigkeit besitzt. So können auch Personen mit geringem Einkommen Schuldenfreiheit vorweisen, obwohl sie nicht wirtschaftlich leistungsfähig sind. Eine alleinige Schufa-Abfrage erfüllt die…

    Weiterlesen
    25.03.2025
  • FAQ Online-Glücksspiele: Handlungsmöglichkeiten bei fehlender DSGVO-Auskunft

    Was ist eine DSGVO-Auskunft und warum ist sie für Online-Spieler wichtig? Die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) gibt Ihnen das Recht zu erfahren, welche personenbezogenen Daten ein Unternehmen über Sie gespeichert hat. Bei Online-Glücksspielen umfasst dies auch Informationen über Ihre Spielaktivitäten, Einsätze, Gewinne und Verluste. Diese Auskunft ist wichtig, um die Höhe Ihrer Spielverluste nachzuweisen. Wie fordere ich…

    Weiterlesen
    25.03.2025
  • Wirex-Affäre zieht weitere Kreise – Investoren kontaktieren die BaFiN

    München, Berlin, 21.03.2024 – In Deutschland häufen sich die Beschwerden gegen den Kryptowährungs-Dienstleister Wirex. Eine wachsende Zahl von Investoren berichtet, dass ihre auf der Plattform hinterlegten digitalen Währungen nicht ausgezahlt werden können. Mehrere betroffene Anleger haben inzwischen rechtliche Maßnahmen ergriffen und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) informiert. Wirex tätig ohne deutsche Kryptoverwahrerlaubnis Besonders problematisch erscheint:…

    Weiterlesen
    25.03.2025

Bekannt aus

Wirtschafts Woche LogoHandelsblatt LogoFrankfurter Allgemeine LogoBernerZeitungBZ LogoZeit Online Logo