Das Urteil ist bestätigt. Geschäftsführer haften persönlich für illegales Online-Glücksspiel.

Wegweisendes Urteil aus Österreich

Ein aktuelles Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) in Österreich stellt einen wichtigen Wendepunkt für betroffene Spieler dar. Erstmals bestätigt ein Höchstgericht nach einer vorherigen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Rs. C-77/24 – „Wunner“), dass auch die Geschäftsführung eines illegalen Online-Casinos persönlich zur Haftung herangezogen werden kann.

Worum geht es konkret?

Zahlreiche Online-Casinos operieren ohne gültige nationale Lizenz. Spieler verlieren dort teilweise hohe Geldbeträge. Bisher richteten sich Rückforderungsansprüche in erster Linie gegen die Betreiberunternehmen selbst, die häufig im Ausland ansässig und nur schwer greifbar sind.

Das neue Urteil schafft nun eine zusätzliche Anspruchsebene: die persönliche Haftung der verantwortlichen Geschäftsführer:innen.

Die Kernaussagen des OGH (9 Ob 8/26f):

  • Österreichisches Recht ist anwendbar (Art. 4 Abs. 1 Rom II-Verordnung).
  • Österreichische Gerichte sind international zuständig (Art. 7 Nr. 2 EuGVVO).
  • Geschäftsführer können persönlich haften, wenn sie gegen Schutzgesetze verstoßen.

Besonders bedeutsam ist die rechtliche Einordnung:

Die Vorschriften zum Spielerschutz im österreichischen Glücksspielgesetz (GSpG) werden als sogenannte Schutzgesetze qualifiziert. Das bedeutet: Wer diese vorsätzlich oder fahrlässig verletzt, kann auch persönlich auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden (§ 1311 ABGB).

Was bedeutet das für deutsche Spieler?

Auch wenn die Entscheidung aus Österreich stammt, ist ihre Signalwirkung erheblich.

Die Argumentation lässt sich auf vergleichbare Sachverhalte in Deutschland übertragen.

Auch hier bestehen Spielerschutzvorschriften im Glücksspielstaatsvertrag 2021.

Die Entscheidung des EuGH ist unionsweit verbindlich und stärkt die Rechte der Spieler.

Das Urteil macht deutlich, dass sich Verantwortliche hinter illegalen Online-Casinos nicht mehr ohne Weiteres hinter komplexen Unternehmensstrukturen verstecken können.

Warum ist das ein Durchbruch?

Bislang scheiterten viele Verfahren daran, dass […]

  • die Betreiberfirmen im Ausland ansässig sind,
  • Vermögenswerte nur schwer erreichbar sind,
  • Verantwortlichkeiten gezielt verschleiert werden.

Die persönliche Haftung der Geschäftsführung durchbricht genau diese Strukturen.

Was können betroffene Spieler jetzt tun?

  • Spielverluste dokumentieren (Einzahlungen, Spielverlauf)
  • Anbieter sowie Zahlungswege identifizieren
  • rechtliche Prüfung möglicher Rückforderungsansprüche veranlassen

Fazit:

Das OGH-Urteil bestätigt erstmals höchstrichterlich, dass Geschäftsführer illegaler Online-Casinos persönlich haften können. In Verbindung mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) entsteht damit ein neuer und effektiver Ansatz zur Durchsetzung von Spieleransprüchen – auch mit Bedeutung für deutsche Fälle.

Die Rechtsanwaltsgesellschaft Cocron GmbH & Co. KG (München/Berlin) verfolgt diese Entwicklungen aufmerksam und prüft entsprechende Ansprüche für geschädigte Spieler.

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