EuGH C‑198/24: Darf Malta die Vollstreckung von Spielverlusten blockieren?

Am Donnerstag, dem 21. Mai 2026, verkündet der Europäische Gerichtshof sein Urteil in der Rechtssache C‑198/24 (Mr. Green). Im Kern geht es um eine Frage mit erheblichen praktischen Auswirkungen für tausende Spieler in Deutschland und der EU: Kann ein Mitgliedstaat – hier Malta – durch nationales Recht die Vollstreckung von Glücksspielurteilen gegen in Malta lizenzierte Anbieter faktisch blockieren, und gibt es dennoch effektive Wege, auf Vermögenswerte zuzugreifen?

Im Mittelpunkt steht der Europäische Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung (EAPO) nach der Verordnung (EU) Nr. 655/2014. Dieses Instrument erlaubt es Gläubigern, Bankkonten eines Schuldners in anderen EU-Staaten kurzfristig zu sperren – ohne vorherige Vollstreckbarerklärung oder Anerkennungsverfahren im Zielstaat. Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien möchte vom EuGH wissen, wann ein solcher Beschluss erlassen werden darf. Konkret: Können bereits länger zurückliegende Handlungen des Schuldners (drei Jahre und mehr) und gesetzliche Vollstreckungshindernisse im Sitzstaat die für den EAPO notwendige Dringlichkeit begründen?

Der zugrunde liegende Sachverhalt

Ein österreichischer Spieler verlor bei Mr. Green Limited rund 63.000 Euro. Mr. Green agierte mit maltesischer Lizenz, verfügte in Österreich jedoch über keine Konzession. Die österreichischen Gerichte erklärten den Spielvertrag für nichtig und verurteilten Mr. Green Ende 2021 zur vollständigen Rückzahlung; seit April 2022 ist das Urteil rechtskräftig. Da der Betrag nicht gezahlt wurde, beantragte der Spieler Anfang 2024 einen EAPO, um Konten des Anbieters in Malta, Schweden, Luxemburg und Irland zu sperren. Brisant: Bereits Anfang 2021 – also vor dem Urteil – hatte Mr. Green seine Beziehungen zum österreichischen Zahlungsdienstleister Dimoco Europe beendet. Das Erstgericht wertete dies als gezielte Erschwerung der künftigen Vollstreckung.

Das Vollstreckungsproblem: „Malta gegen Europa“

Viele in Malta lizenzierte Anbieter bündeln Vermögenswerte auf der Insel und berufen sich auf die dortige Regulierung – Sitz- und Vollstreckungsort fallen zusammen, was Gläubigern strukturell schadet. Im Juni 2023 führte Malta Art. 56A Maltese Gaming Act („Bill 55“)
ein. Das Gesetz erklärt Klagen gegen Malta-lizenzierte Anbieter vor ausländischen Gerichten für unzulässig und verweigert die Anerkennung entsprechender Urteile in Malta. Praktisch entsteht so eine Barriere für Gläubiger mit etwa deutschen oder österreichischen Titeln.

Warum Bill 55 mit EU-Recht kollidiert – und für den EAPO relevant ist

Bill 55 ist kein neutrales Regulierungsakt, sondern ein Schutzschirm für maltesische Glücksspielanbieter zulasten europäischer Verbraucher. Das Gesetz konterkariert den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen, wie ihn die Brüssel-Ia-Verordnung (EU Nr. 1215/2012) vorsieht. Für den EAPO ist Bill 55 doppelt bedeutsam:

  • Es zeigt, dass Vollstreckung in Malta objektiv erschwert oder vereitelt wird.
  • Es begründet ein strukturelles Risiko der Vermögensentziehung, das die Dringlichkeit einer Kontenpfändung in anderen EU-Staaten stützt.

Generalanwalt Nicholas Emiliou empfiehlt in seinen Schlussanträgen vom 30. Oktober 2025:

  • Bill 55 ist bei der Dringlichkeitsprüfung eindeutig zu berücksichtigen; es lässt das Risiko einer Vereitelung der Vollstreckung in Malta erkennen.
  • Gläubiger müssen ihren EAPO-Antrag nicht exakt beim Entstehen der Gefahr stellen. Maßgeblich ist, ob die Gefahr zum Zeitpunkt der Antragstellung fortbesteht.

Folgt der EuGH dieser Linie – was erfahrungsgemäß häufig der Fall ist –, eröffnet dies Spielern den vereinfachten Zugriff: Sie können via EAPO Vermögenswerte in Schweden, Luxemburg, Irland oder anderen EU-Staaten vorläufig sichern, bevor Gelder dem Gläubigerzugriff entzogen werden.

Konsequenzen für deutsche Spieler

Mr. Green war auch gegenüber deutschen Kunden ohne deutsche Lizenz tätig. Nach § 4 Abs. 4 GlüStV 2012 war Online-Glücksspiel ohne Erlaubnis verboten; der Spielvertrag ist daher gemäß § 134 BGB nichtig. Verlorene Einsätze sind über § 812 Abs. 1 BGB (ungerechtfertigte Bereicherung) rückforderbar. Mit Urteil C‑440/23 vom 16. April 2026 hat der EuGH bestätigt, dass das frühere deutsche Online-Glücksspielverbot unionsrechtskonform war. Damit bleiben die zivilrechtlichen Rückforderungsansprüche deutscher Spieler bestehen – unabhängig von einer Lizenz in einem anderen EU-Staat.

Das heutige Verfahren C‑198/24 ergänzt dies um den prozessualen Hebel: Bestätigt der EuGH, dass Bill 55 und ältere Vermögensverlagerungen die Dringlichkeit eines EAPO tragen, können auch deutsche Kläger Konten in anderen EU-Staaten vorläufig sperren lassen – ohne zuvor Anerkennungs- oder Vollstreckungsverfahren dort durchlaufen zu müssen. Ergebnis: Mehr Druck in Vergleichsverhandlungen, bessere Sicherung von Ansprüchen.

Verjährung 2026: Jetzt aktiv werden

Unabhängig vom heutigen Urteil laufen für viele Altfälle Fristen ab. Nach § 852 Satz 1 BGB (10‑Jahres‑Restschadensfrist) verjähren Ansprüche aus Spielverlusten des Jahres 2016 zum 31. Dezember 2026. Wer zwischen 2012 und 2016 bei Mr. Green oder anderen maltesischen Anbietern ohne deutsche Lizenz gespielt hat, sollte die verbleibende Zeit nutzen. Ein Titel allein genügt nicht, wenn später keine pfändbaren Vermögenswerte erreichbar sind. Frühes Handeln erhöht die Chancen – sowohl auf ein Urteil als auch auf dessen Durchsetzung.

Unterstützung und Strategie

Sie haben bei Mr. Green oder einem anderen Online‑Casino ohne deutsche Lizenz Geld verloren? Die Kanzlei Cocron prüft Ihren Fall individuell – einschließlich Vollstreckungsstrategien in mehreren EU‑Ländern – und unterstützt bei der Beweissicherung sowie bei EAPO‑Anträgen. Kontakt: www.ra-cocron.de

Was ist der Europäische Kontenpfändungsbeschluss (EAPO)?
Der EAPO nach Verordnung (EU) Nr. 655/2014 ist ein EU‑weites Instrument zur schnellen, vorläufigen Sperrung von Bankkonten in anderen Mitgliedstaaten – ohne gesondertes Anerkennungsverfahren im Vollstreckungsstaat. So können Forderungen effektiv und grenzüberschreitend gesichert werden.

Was ist Bill 55 und warum ist es wichtig?
Bill 55 (Art. 56A Maltese Gaming Act, Juni 2023) erklärt Klagen gegen in Malta lizenzierte Anbieter vor ausländischen Gerichten für unzulässig und verweigert die Anerkennung entsprechender Urteile. Im Verfahren C‑198/24 wertet Generalanwalt Emiliou Bill 55 als relevantes Vollstreckungshindernis, das die Dringlichkeit eines EAPO begründet.

Kann ich als deutscher Spieler Verluste zurückfordern?
Ja. Der EuGH hat mit C‑440/23 vom 16. April 2026 bestätigt, dass das deutsche Verbot unlizensierten Online‑Glücksspiels unionsrechtskonform war. Zivilrechtliche Rückforderungsansprüche (§ 812 BGB) bleiben bestehen – unabhängig von einer ausländischen Lizenz.

Welche Frist gilt?
Für Bereicherungsansprüche aus älteren Konstellationen gilt regelmäßig die zehnjährige Frist des § 852 Satz 1 BGB. Verluste aus 2016 verjähren am 31.12.2026. Wer zwischen 2012 und 2016 bei unlizenzierten Anbietern spielte, sollte umgehend handeln.

Was, wenn der EuGH dem Generalanwalt folgt?
Dann können Gläubiger mit rechtskräftigem Titel oder in laufenden Verfahren EAPO‑Beschlüsse erwirken und Konten des Anbieters in anderen EU‑Staaten vorläufig sperren. Das erschwert Vermögensverschiebungen und sichert Ansprüche, bevor die eigentliche Vollstreckung beginnt.

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