Enterbt? Unsere Anwälte helfen Ihnen, Ihren Pflichtteil zu bekommen
Auch bei einer Enterbung gilt: Nahe Angehörige, wie Ehepartner, Kinder und Enkel haben einen Anspruch auf den Pflichtteil. Doch ohne Anwalt lassen sich dieses Ansprüche nur schwer durchsetzen. Sichern Sie sich daher unsere individuelle Erstberatung in weniger als 2 Minuten.
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Höhe, Berechnung, Ansprüche: Wobei wir Sie unterstützen

So setzen wir auch Ihren Pflichtteilsanspruch durch
Um Ihren Pflichtteilsanspruch geltend zu machen, müssen Sie selbst aktiv werden. Die Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen ist jedoch oft komplex – sowohl juristisch als auch emotional. Unsere Kanzlei ist auf das Erbrecht spezialisiert und verfügt über langjährige bundesweite Erfahrung. Dank einer sehr hohen Erfolgsquote sorgen auch wir dafür, dass Sie Ihren Pflichtteil reibungslos erhalten.
Individuelle Erstberatung
Teilen Sie uns in weniger als zwei Minuten die wichtigsten Details zu Ihrem Erbfall mit. Sie erhalten dann eine individuelle Ersteinschätzung von uns inklusive Lösungsansätze.
Wertermittlung & Pflichtteilsberechnung
Wir übernehmen für Sie die Wertermittlung des Nachlasses und berechnen Ihren exakten Pflichtteil.
Ansprüche durchsetzen
Unsere erfahrenen Anwälte für Erbrecht machen Ihre Ansprüche gegenüber dem Erben geltend. Ca. 95% der Verfahren können wir sogar außergerichtlich durchsetze, sodass Sie schnell und stressfrei Ihren Pflichtteil erhalten. Bleibt eine Reaktion aus, setzen wir Ihre Ansprüche vor Gericht durch (mit Prozessfinanzierung auch ohne Kostenrisiko).
Auszahlung Ihres Pflichtteils
Sie erhalten Ihren Pflichtteil abzüglich unseres Erfolgshonorars.
Das sagen unsere Mandaten
Nur ein kleiner Auszug unserer bisherigen Erfolge
Im Falle einer Klage, bieten wir die Möglichkeit der Prozessfinanzierung an. Diese deckt alle anfallenden Kosten ab, sodass Sie kein finanzielles Risiko tragen. Nur bei Erfolg der Klage erhalten wir eine erfolgsabhängige Vergütung. Sprechen Sie uns hierzu gerne an!
Außergerichtliche Erledigung
Durchsetzung Pfichtteilsansprüche € 35.000,00
Außergerichtliche Erledigung
Durchsetzung erbrechtliche Ansprüche von € 20.000,00
Außergerichtliche Erledigung
Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen von ca. € 10.000,00
FAQs
Auch bei vollständiger Enterbung haben Sie als pflichtteilsberechtigte Person Anspruch auf eine finanzielle Mindestbeteiligung am Nachlass – den Pflichtteil.
Ja. Der Anspruch muss gegenüber den Erben aktiv geltend gemacht werden, da diese keine automatische Zahlungspflicht haben. Gerne unterstützen wir Sie hier. Kontaktieren Sie uns hier für eine individuelle Erstberatung.
Der gesetzliche Erbteil steht Ihnen zu, wenn kein Testament existiert. Der Pflichtteil greift nur, wenn Sie vom Testament ausgeschlossen oder benachteiligt wurden.
In der Regel drei Jahre ab Kenntnis des Erbfalls und der Enterbung. Danach kann der Anspruch verjähren.
Ja. Wenn eine außergerichtliche Einigung scheitert, kann der Pflichtteilsanspruch vor dem zuständigen Zivilgericht durchgesetzt werden.
Ja, der Pflichtteil kann entzogen werden, wenn der Pflichtteilsberechtigte schwere Verfehlungen gegen den Erblasser oder dessen nahe Angehörige begangen hat. Die Gründe für den Entzug des Pflichtteils sind im Gesetz abschließend geregelt und müssen im Testament ausführlich beschrieben werden.
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Wurden vom Erblasser innerhalb der letzten zehn Jahre vor seinem Tod größere Schenkungen an Dritte vorgenommen, kann ein sogenannter Pflichtteilsergänzungsanspruch nach § 2325 BGB bestehen. Diese Schenkungen können bei der Berechnung des Pflichtteils berücksichtigt werden – abhängig vom Zeitpunkt und der Art der Zuwendung.
Bei einer gerichtlichen Klage übernimmt der Prozessfinanzierer sämtliche Kosten des Rechtsstreits, einschließlich Anwaltsgebühren und Gerichtskosten. Im Gegenzug erhält der Finanzierer einen Anteil des erstrittenen Betrags, falls der Prozess erfolgreich ist. Dadurch tragen Sie kein finanzielles Risiko und können auch ohne Rechtsschutz bedenkenlos vor Gericht gehen. Verlieren Sie den Rechtsstreit, entstehen Ihnen keine Kosten. Gewinnen Sie den Rechtsstreit, erhält der Prozessfinanzierer einen vorher vereinbarten Anteil am erstrittenen Pflichtteil-Betrag. Auch wir bieten Ihnen die Möglichkeit der Prozessfinanzierung an. Sprechen Sie uns gerne an!
Wissenswertes rund um den Pflichtteil

Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil?
Nicht pflichtteilsberechtigt sind beispielsweise Geschwister, Onkel, Tanten oder entfernte Verwandte. Der Anspruch entsteht nur, wenn ein Testament oder Erbvertrag vorliegt, in dem der Berechtigte ganz oder teilweise übergangen wurde.
Typische Streitpunkte bei Pflichtteilsansprüchen
Die Durchsetzung eines Pflichtteilsanspruchs verläuft nicht immer reibungslos. In vielen Fällen entstehen Konflikte mit den Erben, insbesondere wenn Informationen zurückgehalten oder Werte bewusst niedrig angesetzt werden. Folgende Streitpunkte treten besonders häufig auf:
Unvollständige oder verweigerte Auskunft
Pflichtteilsberechtigte haben das Recht, ein vollständiges Nachlassverzeichnis zu erhalten. Häufig jedoch geben Erben nur unvollständige Auskünfte oder verweigern die Herausgabe bestimmter Informationen. In solchen Fällen kann die Auskunft auch gerichtlich eingefordert werden.
Streit über die Bewertung des Nachlasses
Ein häufiger Konfliktpunkt ist die Frage, wie bestimmte Vermögenswerte – insbesondere Immobilien, Unternehmensanteile oder Sammlungen – zu bewerten sind. Nicht selten werden Werte zu niedrig angesetzt, um den Pflichtteil zu verringern. Ein Sachverständigengutachten kann hier Klarheit schaffen.
Probleme bei lebzeitigen Schenkungen
Wurden größere Schenkungen vom Erblasser noch zu Lebzeiten an andere Personen gemacht, stellt sich oft die Frage, ob diese bei der Pflichtteilsberechnung berücksichtigt werden müssen.
Verzögerung oder Verweigerung der Zahlung
Selbst wenn der Pflichtteilsanspruch unstreitig besteht, zögern manche Erben die Zahlung bewusst hinaus. In solchen Fällen ist es wichtig, frühzeitig rechtliche Schritte einzuleiten, um den Anspruch effektiv durchzusetzen.
Fristen und Verjährung beim Pflichtteilsanspruch
Ein Pflichtteilsanspruch verjährt in der Regel nach drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem:
Beispiel: Stirbt der Erblasser im März 2022 und erfahren Sie davon ebenfalls 2022, läuft die Frist zum 31.12.2025 ab.
In bestimmten Fällen kann sich die Frist verlängern, etwa bei arglistiger Täuschung oder wenn die Information über das Testament zurückgehalten wurde. Lassen Sie sich daher rechtzeitig anwaltlich beraten, um keine Fristen zu versäumen.
Pflichtteilsrecht bei Schenkungen zu Lebzeiten
Häufig versuchen Erblasser, ihren Nachlass noch zu Lebzeiten zu reduzieren – etwa durch größere Schenkungen an bestimmte Angehörige oder Dritte. Für Pflichtteilsberechtigte stellt sich dann die Frage, ob und wie diese Zuwendungen bei der Berechnung des Pflichtteils berücksichtigt werden können.
In solchen Fällen kommt der sogenannte Pflichtteilsergänzungsanspruch gemäß § 2325 BGB zum Tragen. Dieser Anspruch ermöglicht es, bestimmte Schenkungen, die der Erblasser in den letzten zehn Jahren vor seinem Tod vorgenommen hat, in die Pflichtteilsberechnung einzubeziehen.
Je länger die Schenkung zurückliegt, desto geringer fällt der ergänzende Anspruch aus – maßgeblich ist hierbei die sogenannte „Abschmelzregelung“. Wurde die Schenkung im Jahr vor dem Erbfall vorgenommen, wird sie voll angerechnet; pro weiterem Jahr verringert sich die Anrechenbarkeit um 10 %.
Die Bewertung, ob ein Pflichtteilsergänzungsanspruch besteht und in welcher Höhe, sollte stets juristisch geprüft werden – insbesondere, wenn die Schenkung an andere Familienangehörige erfolgt ist.
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