23.11.2024

Nachlass regeln: Testament oder Erbvertrag – was passt besser?

Wer sicherstellen möchte, wie sein Vermögen nach dem Tod verteilt wird, sollte seine Erbangelegenheiten frühzeitig klären. Dabei stellt sich die Frage: Ist ein Testament oder ein Erbvertrag die bessere Wahl?

Das Leben ist unvorhersehbar – ein Unfall, eine Krankheit oder das Alter können dazu führen, dass man plötzlich nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln. Daher lohnt es sich für jeden, rechtzeitig vorzusorgen. Instrumente wie eine Vorsorgevollmacht, eine Patientenverfügung oder eine Bankvollmacht können hierbei helfen. Ebenso wichtig ist es, möglichen Erbstreitigkeiten vorzubeugen, indem Vermögen und Nachlassgegenstände klar aufgeteilt werden. Doch was eignet sich besser: ein Testament oder ein Erbvertrag? 

Testament oder Erbvertrag: Das sollten Sie wissen

Viele Menschen denken zunächst an ein Testament, wenn es darum geht, ihren Nachlass zu regeln. Ein Testament kann unkompliziert und ohne Notar handschriftlich verfasst werden. In komplexeren Situationen – etwa bei Patchwork-Familien – kann jedoch die Hinzuziehung eines Notars sinnvoll sein. Das deutsche Erbrecht bietet zudem eine alternative Möglichkeit: den Erbvertrag. Beide Varianten haben Gemeinsamkeiten, unterscheiden sich jedoch in wesentlichen Punkten.

Testament und Erbvertrag: Unterschiede und Gemeinsamkeiten

Ein Testament überzeugt durch seine Einfachheit. Der Erblasser benötigt lediglich Papier und Stift, um seinen letzten Willen festzuhalten. Es erlaubt eine hohe Flexibilität, da Änderungen jederzeit durch ein neues Testament vorgenommen werden können – ohne Einbeziehung anderer Personen oder eines Notars.

Ein Erbvertrag hingegen erfordert zwingend die Mitwirkung eines Notars. Bei der Beurkundung müssen sowohl der Erblasser als auch die künftigen Erben anwesend sein, die Vertragsbedingungen akzeptieren und unterzeichnen. Die entstehenden Notarkosten richten sich nach dem Wert des Nachlasses und der Gebührenordnung für Notare. Im Gegensatz zum Testament ist der Erbvertrag bindend und nur schwer abzuändern. Änderungen erfordern die Zustimmung aller Beteiligten sowie eine erneute notarielle Beurkundung. „Daher ist es sinnvoll, sich vor Abschluss eines Erbvertrages über wichtige Aspekte wie Rücktrittsvorbehalte oder Aufhebungsmöglichkeiten umfassend zu informieren“ rät Rechtsanwalt István Cocron.

Für wen eignet sich ein Erbvertrag?

Ein Erbvertrag bietet im Vergleich zum Testament eine stärkere Bindungswirkung. Das kann von Vorteil sein, wenn bereits zu Lebzeiten des Erblassers Gegenleistungen der Erben vereinbart werden sollen. Solche Regelungen können in einem Testament nicht rechtsverbindlich festgehalten werden.

Besonders interessant ist der Erbvertrag für unverheiratete Paare, die sich gegenseitig absichern möchten, oder für die Regelung einer Unternehmensnachfolge. Hier lassen sich klare Vereinbarungen treffen, die rechtlich bindend sind und Planungssicherheit schaffen.

Individuelle Bedürfnisse entscheiden

Ob Testament oder Erbvertrag die bessere Wahl ist, hängt von der persönlichen Lebenssituation und den individuellen Bedürfnissen ab. Während ein Testament durch Flexibilität und einfache Handhabung punktet, bietet der Erbvertrag Sicherheit und Verbindlichkeit – vor allem in komplexeren Fällen. „Ein fachkundiger Rat, etwa durch einen Notar oder Rechtsanwalt, kann helfen, die richtige Entscheidung zu treffen“ so Rechtsanwalt Cocron.

Wir beraten Sie gerne – individuell und persönlich

Ja, ich habe die Daten­schutz­erklärung zur Kenntnis genom­men und bin damit ein­ver­standen, dass die von mir an­ge­ge­benen Daten elek­tro­nisch erhoben und gespei­chert werden. Meine Daten werden dabei nur streng zweck­ge­bunden zur Be­ar­bei­tung und Be­ant­wortung meiner Anfrage genutzt.

Unsere Themenseite zum Fall

Weitere News

  • EuGH-Verfahren C-440 – Online Glücksspiel – Ein Terminsbericht von Rechtsanwalt István Cocron, B.A.

    Luxembourg, München, den 09.04.2025 Am Europäischen Gerichtshof wurde heute ein Verfahren verhandelt, das weitreichende Konsequenzen für die Rückforderung von Spielverlusten im Online-Glücksspielbereich haben könnte. Kläger ist Rechtsanwalt Volker Ramge, der Forderungen eines Spielers gegen einen maltesischen Glücksspielanbieter erworben hat. Zentrale Streitfrage: Rückforderung trotz maltesischer Lizenz zulässig? Ramge beruft sich auf die gefestigte Rechtsprechung des BGH:…

    Weiterlesen
    10.04.2025
  • Kryptowährungen und Geldwäscheverdacht – Wenn legale Transaktionen zu strafrechtlichen Problemen führen

    Digitale Währungen wie Bitcoin, Ethereum & Co. sind längst kein Nischenthema mehr, sondern Teil des globalen Finanzmarkts. Dennoch geraten auch vollkommen legale Krypto-Investoren zunehmend ins Fadenkreuz von Ermittlungsbehörden. Durch den Einsatz automatisierter Auswertungssysteme – oft als „dumme Algorithmen“ (DAIs) bezeichnet – besteht derzeit ein erhöhtes Risiko, allein wegen gewöhnlicher Kauf- und Verkaufstransaktionen in Geldwäscheverfahren verwickelt…

    Weiterlesen
    26.03.2025
  • Verstecktes Erbe: Wie Sie nach unbekannten Konten und Vermögenswerten suchen

    Warum gibt es vergessene Konten? Im Laufe des Lebens entstehen oft Bankverbindungen bei verschiedenen Instituten – sei es durch Umzüge, Jobwechsel oder Sparvorhaben. Nicht immer werden diese Konten dokumentiert oder Angehörigen mitgeteilt. Solche Konten werden als nachrichtenlos bezeichnet. Wie können Erben solche Vermögenswerte aufspüren? Erben oder andere legitimierte Personen (z. B. Nachlasspfleger oder Testamentsvollstrecker) können bei…

    Weiterlesen
    26.03.2025

Bekannt aus

Wirtschafts Woche LogoHandelsblatt LogoFrankfurter Allgemeine LogoBernerZeitungBZ LogoZeit Online Logo