Limitverletzung beim Online-Glücksspiel – Rückzahlung sichern!
Monatliche Einzahlungen über € 1.000? Fehlende Prüfung ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit durch den Sportwettenanbieter?
Dann haben Sie sehr wahrscheinlich Anspruch auf Rückerstattung Ihrer Verluste.
- Hohe Rückzahlungen bereits erzielt
- Zahlreiche Urteile zugunsten der Spieler
- Prozessfinanzierung ohne Kostenrisiko
ab € 15.000,00 Verlusten möglich
Bekannt aus






Warum Sie Anspruch auf Rückzahlung haben
Online-Sportwettenanbieter und Online-Casinos sind gesetzlich verpflichtet, Spieler zu schützen.
Besonders wichtig dabei: Das monatliche Einzahlungslimit von € 1.000 sowie strenge Prüfpflichten bei jeder Limiterhöhung.
Viele Anbieter haben die Vorschriften zu Einzahlungs- und Einzahlungslimit jahrelang ignoriert, teilweise können Spieler noch heute Einzahlungen von monatlich mehr als € 1.000,00 tätigen, ohne dass deren wirtschaftliche Leistungsfähigkeit vorab geprüft worden ist. Eine reine „Schufa-G“ Abfrage reicht für diese Prüfung nicht aus. Dies wurde bereits von mehreren Gerichten bestätigt.
Das bedeutet: Wenn Ihr Einzahlungslimit überschritten wurde oder ohne ordnungsgemäße Prüfung erhöht wurde, können Sie Ihre Verluste grundsätzlich zurückfordern.
Rechtsanwalt István Cocron und sein Team setzen diese Ansprüche seit Jahren erfolgreich durch.


Illegales Online-Glücksspiel im ZDF – mit unserer Einordnung
Illegales Online-Glücksspiel verursacht milliardenschwere Schäden zulasten ungeschützter Spieler. In einer investigativen Recherche des ZDF-Formats frontal erläutert Rechtsanwalt István Cocron, warum Verträge mit illegalen Anbietern nichtig sind und welche Rückzahlungsansprüche bestehen.
Beispiele erfolgreicher Fälle
Mehr als € 60.000 Rückzahlung
Landgericht RavensburgDas Landgericht Ravensburg sprach dem Spieler wegen erheblicher Limitverstöße eine Rückzahlung von mehr als € 60.000 zu. Entscheidend war, dass über Jahre kein wirksames monatliches Einzahlungslimit umgesetzt wurde und der Anbieter damit gegen die zwingenden Spielerschutzvorgaben verstieß.
Kostenfreie ErstberatungMehr als € 1.000 Rückzahlung
Amtsgericht WeidenDas Amtsgericht Weiden sprach dem Spieler wegen einer klaren Überschreitung des monatlichen 1.000-€-Einzahlungslimits eine Rückzahlung von mehr als € 1.000 zu. Entscheidend war, dass der Anbieter trotz fehlender Limitsetzung weitere Einzahlungen annahm und damit gegen die Schutzvorgaben des § 6c GlüStV 2021 verstieß.
Kostenfreie ErstberatungMehr als € 5.000 Rückzahlung
Landgericht München IDas Landgericht München I sprach dem Spieler wegen fehlender Limitprüfung und überschrittener Einzahlungen eine Rückzahlung von mehr als € 5.000 zu. Grundlage war, dass der Anbieter trotz des gesetzlichen 1.000-€-Monatslimits weitere Einzahlungen zuließ und damit gegen § 6c GlüStV 2021 verstieß.
Kostenfreie ErstberatungMehr als € 54.000 Rückzahlung
Landgericht StendalDas Landgericht Stendal sprach dem Spieler wegen fehlender Limitsetzung und nicht geprüfter wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit eine Rückzahlung von mehr als € 54.000 zu. Entscheidend war, dass der Anbieter Einzahlungen weit über dem zulässigen 1.000-€-Monatslimit zuließ und damit gegen die zwingenden Spielerschutzvorgaben des GlüStV verstieß.
Kostenfreie ErstberatungMehr als € 86.000 Rückzahlung
Langericht BochumDas Landgericht Bochum sprach dem Spieler wegen massiver Limitverstöße und fehlender wirtschaftlicher Leistungsfähigkeitsprüfung eine Rückzahlung von mehr als € 86.000 zu. Ausschlaggebend war, dass der Anbieter über viele Monate Einzahlungen weit jenseits des zulässigen 1.000-€-Monatslimits annahm und weder ein wirksames Einsatz- oder Verlustlimit noch eine rechtzeitige Leistungsfähigkeitsprüfung durchführte.
Kostenfreie ErstberatungMehr als € 18.000 Rückzahlung
Langericht FrankfurtDas Landgericht Frankfurt am Main verurteilte den Anbieter wegen fehlender Limitsetzung und klarer Überschreitung des 1.000-€-Monatslimits zur Rückzahlung von mehr als € 18.000. Entscheidend war, dass sämtliche Einsätze oberhalb des zulässigen Limits ohne Rechtsgrund erfolgten und daher vollständig zu erstatten sind.
Kostenfreie ErstberatungMehr als € 53.000 Rückzahlung
Langericht RottweilDas Landgericht Rottweil verurteilte den Anbieter wegen eindeutiger Überschreitung des monatlichen 1.000-€-Einzahlungslimits zur Rückzahlung von mehr als € 53.000. Entscheidend war, dass über viele Monate hinweg deutlich höhere Einzahlungen akzeptiert wurden und damit zentrale Spielerschutzvorgaben des GlüStV verletzt wurden.
Kostenfreie ErstberatungMehr als € 367.000 Rückzahlung
Oberlandesgericht KoblenzDas Oberlandesgericht Koblenz bestätigte einen Rückzahlungsanspruch von mehr als € 367.000, weil der Anbieter über lange Zeit Einzahlungen weit über dem zulässigen 1.000-€-Monatslimit akzeptiert hatte. Der Senat stellte klar, dass Verstöße gegen das Höchsteinsatz- bzw. Einzahlungslimit nach GlüStV 2012 und § 6c GlüStV 2021 zur vollständigen Rückforderung der überschießenden Einsätze führen.
Kostenfreie ErstberatungMehr als € 233.000 Rückzahlung
Oberlandesgericht MünchenDas Oberlandesgericht München bestätigte, dass der Anbieter wegen gravierender Verstöße gegen das 1.000-€-Monatslimit und weiterer Vorgaben des GlüStV zur Rückzahlung verpflichtet bleibt; der Senat sieht die Berufung des Casino-Betreibers als offensichtlich unbegründet an. Der Hinweisbeschluss macht deutlich, dass Einzahlungen oberhalb des gesetzlichen Limits – unabhängig von unionsrechtlichen Einwänden – vollständig zu erstatten sind.
Kostenfreie ErstberatungMehr als € 104.000 Rückzahlung
Oberlandesgericht StuttgartDas Oberlandesgericht Stuttgart bestätigte eine Rückzahlung von mehr als € 104.000, weil der Anbieter das gesetzliche 1.000-€-Monatslimit über Jahre nicht umgesetzt hatte. Der Senat stellte klar, dass sämtliche darüber hinausgehenden Einzahlungen rechtsgrundlos erfolgt sind und vollständig zu erstatten bleiben.
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Prozessfinanzierung – Ohne finanzielles Risiko zum Recht
In vielen Fällen werden die Kosten des Verfahrens von unabhängigen, mit unserer Kanzlei kooperierenden Prozessfinanzierern übernommen. So können Sie Ihre Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein Kostenrisiko tragen zu müssen.
Sollte eine externe Finanzierung im Einzelfall nicht möglich sein, prüfen wir gerne alternative Optionen wie Prozesskostenhilfe oder Ratenzahlungsvereinbarungen.
Bitte beachten Sie: Verfahren gegen bestimmte Anbieter (u. a. N1 und Pokerstars) können derzeit nicht durch unsere Finanzierungspartner übernommen werden.

Warum wir die Richtigen sind
Rechtsanwalt Cocron betreut seit Jahren Opfer diverser Online-Casino und Online-Sportwettenanbiete.
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Im Bereich der Zwangsvollstreckung und in weiteren Rechtsgebieten sind wir derzeit mit einem Netzwerk kompetenter Partner in folgenden Ländern verbunden:
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