Honorar-Rückerstattung bei telepathischer Partnerrückführung
LG Düsseldorf erklärt solche Verträge für sittenwidrig –
Geld zurück möglich.
Bekannt aus






Warum Sie Anspruch auf Rückzahlung haben
Wer sich in einer emotionalen Ausnahmesituation befindet, ist besonders anfällig für unrealistische Heilsversprechen.
Genau das hat das Landgericht Düsseldorf klar benannt:
Eine „telepathische Partnerrückführung“ gegen hohe Vorauszahlung kann sittenwidrig sein.
Die Folge: Der Vertrag ist nichtig – das gezahlte Honorar muss zurückerstattet werden (§ 138 BGB).
Entscheidend ist nicht, wie der Anbieter seine Leistung nennt („spirituelle Lebensberatung“), sondern was tatsächlich versprochen wurde – insbesondere konkrete Erfolgszusagen.



Telepathische Partnerrückführung vor Gericht – klares Urteil
Das LG Düsseldorf hat entschieden:
Ein Vertrag über telepathische Partnerrückführung mit fünfstelliger Vorauszahlung ist sittenwidrig.
Besonders schwer wog:
- Ausnutzung einer emotionalen Notlage
- Objektiv nicht überprüfbare Leistung
- Auffälliges Missverhältnis zwischen Preis und Leistung
„So hat der Geschäftsführer der Beklagten nicht nur die emotional vulnerable Lage der Klägerin ausgenutzt, sondern darüber hinaus von der Klägerin ein Honorar verlangt, das in einem auffälligen Missverhältnis zu der von ihm versprochenen, aber objektiv unmöglichen Leistung der Partnerrückführung steht.“
– LG Düsseldorf, Urteil vom 27.06.2025 – 9a O 185/24
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