Honorar-Rückerstattung bei telepathischer Partnerrückführung

Mehr als 10.000 € gezahlt?
LG Düsseldorf erklärt solche Verträge für sittenwidrig –
Geld zurück möglich.
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Warum Sie Anspruch auf Rückzahlung haben

Wer sich in einer emotionalen Ausnahmesituation befindet, ist besonders anfällig für unrealistische Heilsversprechen.
Genau das hat das Landgericht Düsseldorf klar benannt:

Eine „telepathische Partnerrückführung“ gegen hohe Vorauszahlung kann sittenwidrig sein.
Die Folge: Der Vertrag ist nichtig – das gezahlte Honorar muss zurückerstattet werden (§ 138 BGB).

Entscheidend ist nicht, wie der Anbieter seine Leistung nennt („spirituelle Lebensberatung“), sondern was tatsächlich versprochen wurde – insbesondere konkrete Erfolgszusagen.

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Telepathische Partnerrückführung vor Gericht – klares Urteil

Das LG Düsseldorf hat entschieden:

Ein Vertrag über telepathische Partnerrückführung mit fünfstelliger Vorauszahlung ist sittenwidrig.

Besonders schwer wog:

  • Ausnutzung einer emotionalen Notlage  
  • Objektiv nicht überprüfbare Leistung  
  • Auffälliges Missverhältnis zwischen Preis und Leistung
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„So hat der Geschäftsführer der Beklagten nicht nur die emotional vulnerable Lage der Klägerin ausgenutzt, sondern darüber hinaus von der Klägerin ein Honorar verlangt, das in einem auffälligen Missverhältnis zu der von ihm versprochenen, aber objektiv unmöglichen Leistung der Partnerrückführung steht.“

LG Düsseldorf, Urteil vom 27.06.2025 – 9a O 185/24

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